BverfG-Urteil

Heilen in Deutschland erlaubt!

In einem Urteil vom 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Heilen, sprich die Aktivierung der Selbstheilungskräfte durch Handauflegen etc. auch ohne Heilpraktikererlaubnis zulässig ist. Grundbedingung ist, dass der Patient nicht von einem Arztbesuch abgehalten wird und in ihm auch nicht der Eindruck erweckt wird, dass diese Behandlung einen Arztbesuch ersetzt.

       

 

         http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040302_1bvr078403.html

 
Praxis für Spirituelles Heilen / Medium 0